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   OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83   

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https://dejure.org/1983,14863
OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83 (https://dejure.org/1983,14863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.1983 - 1 WF 640/83 (https://dejure.org/1983,14863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 1983 - 1 WF 640/83 (https://dejure.org/1983,14863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1569 ff; ZPO §§ 114, 256, 620f
    Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; negative Feststellungsklage gegen eine nach der Scheidung fortgeltende Anordnung wegen Ehegattenunterhalt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83
    Nach inzwischen herrschender Auffassung ist die negative Feststellungsklage der richtige Weg, um geltend zu machen, daß ein Unterhaltsanspruch nicht oder nicht in der in der einstweiligen Anordnung zugesprochenen Höhe besteht (BGH FamRZ 1983, 355 = BGHF 3, 866).

    Ein solcher gilt nach § 620f ZPO auch nach der Scheidung fort, und zwar unter Auswechslung des zugrundeliegenden Unterhaltsanspruchs: Während früher der Trennungsunterhalt Gegenstand der Regelung war, ist es nunmehr der nacheheliche Unterhalt (vgl. BGH FamRZ 1983, 355, 356 = BGHF 3, 866).

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83
    In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, welcher Titel bisher die Unterhaltsansprüche regelte: Handelte es sich um ein Urteil auf Trennungsunterhalt, so kann dessen bloße Existenz Anlaß für eine Klage aus § 767 ZPO sein, weil der dem Titel zugrundeliegende Anspruch mangels Identität des Unterhaltsanspruchs vor und nach der Scheidung erloschen ist (BGH FamRZ 1980, 1099 = EzFamR ZPO § 323 Nr. 1 = BGHF 2, 274).
  • OLG München, 12.07.1983 - 12 UF 1088/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83
    Ab Erhebung der negativen Feststellungsklage können sich die Beklagten nach § 818 Abs. 4 BGB nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen (vgl. OLG München FamRZ 1983, 1043).
  • OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83
    Zwar kann der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsberechtigten zwingen, die Ansprüche in einem formellen Verfahren mit materieller Rechtskraft klären zu lassen; solange er aber nicht die Erfolgsaussicht einer derartigen Klärung glaubhaft macht, kann er diesen Anspruch nicht auf Staatskosten durchsetzen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 1983, 1148, 1150).
  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 51/83

    Keine verschärfte Bereicherungshaftung nach negativer Feststellungsklage

    Dieser Auslegung des § 818 Abs. 4 BGB, die auch sonst vertreten wird (vgl. OLG München FamRZ 1983, 1043 und dem folgend OLG Hamm FamRZ 1984, 297, 298 und Zöller/Philippi ZPO 14. Aufl. § 620 f Rdn. 25), vermag der Senat nicht bei zutreten.
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